So können Sie am PaIB Mitglied werden...

Wir freuen uns über Ihr Interesse, Mitglied am PaIB zu werden. Beteiligen Sie sich an den lebendigen Debatten und dem kollegialen Austausch im Rahmen unserer wissenschaftlichen Sitzungen!

Ordentliches Mitglied

  • Wenn SieIhre Ausbildung nach den Richtlinien der DPG abgeschlossen haben, können Sie ordentliches Mitglied werden.

    • Wurde die Ausbildung an einem Institut der DPG absolviert, so  werden Sie auf Beschluss der  Mitgliederversammlung des PaIB aufgenommen.

    • Wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung an einer anderen Weiterbildungsstätte abgeschlossen haben, muss Ihre Ausbildung zunächst durch den Vorstand als äquivalent anerkannt werden. Anschließend entscheidet die Mitgliederversammlung des PaIB nach einer Fallvorstellung über Ihre Aufnahme.

Assoziiertes Mitglied

  • Wenn Sie eine Ausbildung zum/zur analytischen Kinder-  und Jugendlichenpsychotherapeuten/in abgeschlossen haben, können Sie assoziiertes Mitglied werden.

    • Wurde die Ausbildung am IfP absolviert, so  werden Sie auf Beschluss der  Mitgliederversammlung des PaIB aufgenommen.

    • Wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung an einer anderen Weiterbildungsstätte abgeschlossen haben, muss Ihre Ausbildung zunächst durch den Vorstand als äquivalent anerkannt werden. Anschließend entscheidet die Mitgliederversammlung des PaIB nach einer Fallvorstellung über Ihre Aufnahme.

    • Als assoziiertes Mitglied haben Sie Stimmrecht und aktives Wahlrecht.

Mitglied in Ausbildung

  • Bereits während Ihrer Ausbildung am IfP besteht die Möglichkeit, Mitglied am PaIB zu werden, wir möchten Ihnen dies besonders ans Herz legen:
    Wenn Sie gerade als Kandidat/in am IfP gemäß den Richtlinien der DPG ausgebildet werden und bereits den Praktikanten/innen-Status erreicht haben, können Sie bis zum Abschluss Ihrer Ausbildung Mitglied in Ausbildung sein.      

    • Über Ihren Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung des PaIB. Mitglieder in Ausbildung bezahlen einen reduzierten jährlichen Mitgliedsbeitrag.

    • Als Mitglied in Ausbildung nehmen Sie an den wissenschaftlichen Sitzungen teil, Sie haben jedoch noch kein Stimmrecht.

Gast am PaIB

Wenn Sie eine psychoanalytische Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie für die Dauer von zwei Jahren Gast am PaIB sein.

  • Die Aufnahme als Gast erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung des PaIB.

  • Der Gast-Status ist nicht mit Wahl- und Stimmrecht verbunden.